DELTA – Intensivierung des Infektionsschutzes
Alle Veranstaltungen, Ausstellungen, Workshops und Seminare der Hochschulen mit Externen außerhalb des Curriculums fallen ab sofort unter die 2G-plus-Regel. Diese Veranstaltungen müssen leider auf das Minimum reduziert und auf online umgestellt werden.
Zusätzlich müssen alle Gäste und Besucher:innen des Hochschulzentrums im Sinne des § 2 Nr. 2 und 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen sein und zusätzlich über einen PCR-/PoC-PCR-Testnachweis (vor höchstens 48 Stunden durchgeführt) oder einen PoC-Antigentestnachweis (vor höchstens 24 Stunden durchgeführt) verfügen.
Der/die Veranstalter/in ist zur Überprüfung (100%ige Zugangskontrolle mit Identitätsfeststellung jeder Einzelperson) der vorzulegenden Impf- oder Genesenennachweise, sowie der Testnachweise, aller Gäste/Besucher verpflichtet.
Die zulässige Höchstteilnehmerzahl pro Veranstaltung bestimmt sich nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt ist bzw. ist auf maximal 25% der ursprünglich vorhandenen Kapazität beschränkt.
Es besteht durchgängig eine FFP2-Maskenpflicht – auch an einem festen Sitz- oder Stehplatz.
Ab sofort dürfen leider keine Bewirtungen angeboten bzw. umgesetzt werden.